Kindergarten
Nicht jedes (autistische) Kind ist für den Kindergarten geeignet und eine "Sozialisierung" findet nicht automatisch statt, weil das Kind einen Kindergarten besucht. Häufig sind reduzierte Kindergartenzeiten notwendig, ggfls. auch durch die Begleitung einer Integrationsfachkraft.
Wenn eine Integrationsfachkraft erforderlich ist, ist in der Regel der Sozialhilfeträger bzw. der Eingliederungshilfeträger für die Kosten im Kindergarten zuständig. In Nordrhein-Westfalen übernimmt beispielsweise der Landschaftsverband Rheinland (LVR) die Kosten für die Integrationshilfe für Kinder mit Behinderungen. Der Antrag muss mit einer ärztlichen Diagnostik eingereicht werden, die eine wesentliche geistige, körperliche oder seelische Beeinträchtigung bescheinigt.
Es gibt einige Möglichkeiten, dem Kind den Kindergartenalltag zu erleichtern:
abweichende Bring- und Holzeiten
Wahl des Kindergartens ohne offenes Konzept, sondern mit festen Gruppen
möglichst kleine Kindergartengruppe
verlässliche Routinen - z.B. kein plötzlicher Austausch von Spielsachen
auf gemeinsames Essen verzichten und das Kind ggfls. an einem ruhigen Ort (eigenes Pausenbrot) essen lassen
bei der Kommunikation ggfls. Kommunikationsmittel, z.B. Bildkarten oder elektronische Hilfemittel nutzen
Stuhlkreis nicht erzwingen, sondern aus sicherer Entfernung beobachten lassen
Hilfe beim An- und Ausziehen
Dies sind nur einige beispielhafte Aufzählungen, wie man einem autistischen Kind den Kindergartenalltag erleichtern und / oder überhaupt erst ermöglichen kann. Es kann jedoch auch sein, dass auch bei Beachtung aller sensorischen und persönlichen Erfordernissen der Besuch eines Kindergartens nicht möglich ist - weil es einfach zu voll, zu hell, zu laut und zu unvorhersehbar für das Kind ist.
Schule
Die Schulzeit bringt noch ganz besondere Herausforderungen mit sich, da es keine speziell auf Autist:innen abgestimmte und geeignete Schulform gibt und bringt autistische Schüler:innen häufig an oder über die Belastungsgrenze.
Integrationsfachkraft (Schulbegleitung)
Es ist meist schon vor der Schulzeit absehbar, ob und dass die Begleitung des Kindes durch eine Integrationsfachkraft notwendig ist. Nur sehr wenige Schulen beschäftigen diese als eigene Angestellte.
Die Kostenübernahme durch das Jugendamt für eine Integrationsfachkraft zählt zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB XIII, auf die Eltern von autistischen Kindern einen Rechtsanspruch haben. Leider ist das Verfahren häufig aus verschiedensten Gründen zeitintensiv, so dass man so früh wie möglich einen Antrag stellen sollte. Der Integrationsfachkräftemangel macht die Angelegenheit nicht einfacher.
In den Fällen, in denen neben Autismus eine oder mehrere Beeinträchtigungen wie z.B. Intelligenzminderung, schwere Sprachstörungen oder Epilepsie hinzukommen, ist i.d.R. das Sozialamt der Kostenträger für eine Integrationskraft.
Kostenübernahme für die Schülerbeförderung
Wenn dem Kind / Jugendlichen der Schulweg nicht möglich ist oder nicht zugemutet werden kann, besteht die Möglichkeit, die Kostenübernahme für eine Einzelbeförderung zur Schule (und zurück) zu beantragen. Hier reicht ein formloser Antrag der Eltern / Erziehungsberechtigten. Es sollte in jedem Fall ein entsprechendes Attest / Bericht eines Psychologen / Psychiaters / Autismuszentrum mit eingereicht werden, der die Ummöglicheit der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erläutert und bestätigt.
Nachteilsausgleich
Um die durch Autismus bestehenden individuellen Beeinträchtigungen möglichst auszugleichen gibt es die Möglichkeit, einen entsprechenden Nachteilsausgleich für die autistischen Schüler:innen zu beantragen bzw. zu beschließen. Den Antrag können sowohl die Eltern, der Schüler selbst als auch die Lehrer stellen.
Weitere Informationen zum Verfahren finden sich z.B. hier:
Nachteilsausgleich - Bezirksregierung Düsseldorf - NRW
Arbeitshilfe Gewährung von Nachteilsausgleichen NRW
Nachteilsausgleich Staatsinstitut für Schulqualität BAYERN
ASS in Schule - Informationen und weitere Links HESSEN
Nachteilsausgleich in Baden-Württemberg
Dies sind Beispiele, ihr werdet fündig, wenn ihr mit Hilfe eurer Suchmaschine die für euer Bundesland zuständige Seiten aufruft.
Der Nachteilsausgleich ist ein individueller Ausgleich und kann sich in den Einzelfällen extrem unterscheiden. Wenn ihr wissen wollt, welche Möglichkeiten / Formen der Nachteilsausgleiche es gibt, gibt die nachfolgende Datei einen Überblick:
Mögliche Nachteilsausgleiche für Schüler:innen
In der Bezirksregierung Düsseldorf stehen speziell geschulte Lehrkräfte in allen Schulamtsbereichen für die Autismusberatung zur Verfügung.
Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern sollten sich bei Bedarf an die regional zuständigen Ansprechpersonen wenden. Die Kontaktdaten findet ihr hier: Autismusberatung an Schulen in NRW
Für Hessen kann z.B. folgener Link hilfreich sein: Landesfachberatung Autismus
Da unser Schulsystem in keinster Weise auf die Bedürfnisse von autistischen Schüler:innen abgestimmt ist, ist in etlichen Fällen ein Schulbesuch überhaupt nicht (mehr) möglich.
Es besteht die Möglichkeit, das Kind z.B. alternativ an einer Web-Individualschule beschulen zu lassen. Das Verfahren hierzu ist, wie fast alles im Bereich der Eingliederungshilfe, langwierig und die Durchsetzung dieses Anspruches bedarf häufig anwaltlicher Hilfe.
Eine Übersicht über das Verfahren erhaltet ihr unter nachfolgendem Link:
Eingliederungshilfe und Fernschule
FORTSETZUNG FOLGT